Unternehmen dürfen nicht einfach mit SCHUFA drohen
In der Vergangenheit hat Vodafone Kunden mit einem negativen SCHUFA Eintrag gedroht. Oftmals wurde bei Nichtbezahlung von Rechnungen damit gedroht. Dieses Verhalten wurde zuletzt vom Bundesgerichtshof kritisiert.
Somit hat Vodafone Kunden unfair unter Druck gesetzt.
Verbraucherschützer konnten vorm dem Bundesgerichtshof einen Sieg verbuchen.
Auf die Formulierung kommt es an, auch bei Mahnungen
Wenn Rechnungen vom Kunden bestritten werden, also für nicht korrekt gehalten werden, dann dürfen Unternehmen keine offene Forderung der Schufa mitteilen. Diesen Fakt hat Vodafone in Mahnungen nicht verständlich kommuniziert. Ein Verbraucher könnte die Formulierung in der Vodafone Mahnung: „Das Unternehmen sei verpflichtet, die „unbestrittene“ Forderung der Schufa mitzuteilen.“, falsch verstehen, so die Verbraucherschützer.
In diesem verhandelten Fall ging es um eine Rechnung in Höhe von 366 Euro. Laut Unternehmen wird die umstrittene Formulierung bei Kunden angewendet, die mindestens 8 Wochen säumig sind.
Es kam in der Vergangenheit immer wieder Auseinandersetzungen von Kunden unter Drohung von Vodafone, obwohl Rechnungen bereits beglichen wurden. Es wird deutlich, wie stark das Druckmittel Schufa doch ist.
Quelle: (Golem)